Rechtsanwalt

Neue Zeiten für Scheckzahler
Seit dem 1.1.2007 müssen Schecks drei Tage früher bei der Finanzkasse vorliegen als bisher. Durch das Jahressteuergesetz 2007 gilt der Scheck als erst drei Tage nach Eingang als entrichtet, anderenfalls fallen Säumniszuschläge an. Also muss ein Scheck bereits am 27.04. eingereicht werden, damit er am 30.04. gutgeschrieben wird. Nur bei Teilnahme am Lastschriftverfahren ist man vor Säumniszuschlägen gefeit, da dann die Finanzkasse das Risiko trägt.

Basis-/Rürup-Rente für Selbstständige verbessert
Das Jahressteuergesetz 2007 sieht Verbesserungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit in der steuerlich geförderten Altersvorsorge vor. Durch die Günstigerprüfung zwischen den Abzugsbetrag nach altem und neuem Recht sollen bis zum Jahre 2019 steuerliche Schlechterstellungen vermieden werden.
Gebühren bei Erteilung von verbindlichen Auskünften beim Finanzamt
Mit dem Jahresteuergesetz 2007 wurde die Einführung von Gebühren bei den verbindlichen Auskünften beschlossen. Dies gilt nicht für allgemeine Auskünfte, sondern nur für Auskünfte nach dem schriftlichen Verfahren für "verbindliche Auskünfte". Die Höhe bestimmt sich nach dem Gerichtskostengesetz, wobei ein Mindestgegenstandswert von € 5.000,- gilt.

Ein-Prozent-Regelung bei Kfz
Der BFH bestätigte Urteile, nach dem der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung eines Dienstfahrzeuges spreche. Der Anscheinsbeweis kann dann durch Darlegung eines anderen Geschehensablaufes widerlegt werden. Dafür kann z.B. auch ein Verbot des Arbeitgebers sprechen, das Fahrzeug privat zu nutzen.

Entfernungspausschale
Ab dem 1.1.2007 gibt es für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Betrieb nur noch ab dem 21. Kilometer die Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel abzusetzen, höhere Kosten als die Pauschale sind in der Regel nicht absetzbar. Der Höchstbetrag der Entfernungspauschale von € 4.500,- pro Jahr greift nicht ein bei der Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens.

Änderungen bei den Sozialversicherungsgrenzen
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern unverändert € 5.250,-, in den neuen Bundesländern € 4.550,-. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich in allen Bundesländern € 3.562,50. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt € 3.975 bzw. bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Entgeltgrenze privat krankenversichert waren, € 3.562,50.

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung von bisher 6,5 % wurde ab 2007 kurzfristig auf 4,2 % gesenkt, statt wie zunächst vorgesehen nur auf 4,5 %.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt dagegen von 19,5 % 19,9 %. Sogenannte Minijobber, die vollwertige Ansprüche aus der Rentenversicherung erwerben möchten und deshalb auf die Versicherungsfreiheit verzichten, müssen daher anstelle des Eigenanteils von bisher 4,5 % nun 4,9 % des Arbeitsentgelts bezahlen, bei Mini-Jobbern in Privathaushalten sind es nun 14,9 %

Elterngeld für ab 2007 geborene Kinder
Eltern, die ihre Berufstätigkeit zur Betreuung eines Kindes unterbrechen oder auf höchstens 30 Wochenstunden verringern, wird als Einkommensersatzleistung ein Betrag in Höhe von 67% des vorherigen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils bis max. € 1.800,- pro Monat gezahlt. Er ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Das Elterngeld wird Eltern gezahlt, deren Kind ab dem 1. 01.2007 geboren wird. Für ältere Kinder wird ggf. das bisherige Erziehungsgeld weitergezahlt.
Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/-männer, Arbeitslose oder Studierende erhalten ein Mindestelterngeld von € 300,-, das nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird.
Für Elternteile mit Einkommen unterhalb von € 1.000,- erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatz schrittweise von 67% auf bis zu 100%.
Das Elterngeld wird bis zu 12 Monate gezahlt. Es kann um zwei sogenannte Partnermonate verlängert werden, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die sog. Elternzeit in Anspruch nimmt.

Umsatzsteuererhöhung 2007 - Dauerverträge sind anzupassen
Soweit bei Dauerleistungen wie Miet- oder Wartungsverträge der Vertrag als Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke gilt, ist der Vertrag an den ab 1.1.2007 geltenden Steuersatz von 19% anzupassen. Der geänderte Verrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzuges dann alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten (also Steuernummer oder Ust-IdNr., Rechnungsnummer, ggf einmalige Objekt- oder Mieternummer). Die bisherige Übergangsregelung entfällt ab jetzt.

Übergang von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds
Seit 2002 können Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern eine Pension zugesagt haben, ihre Verpflichtungen aus der Pensionszusage auf einen rechtlich selbständigen Pensionsfonds übertragen. Die Übertragung der Verpflichtung auf diesen Fonds ist lohnsteuerpflichtig, da der Arbeitnehmer einen selbständigen Anspruch gegenüber dem Pensionsfonds erwirbt. Der Arbeitgeber kann seine Zahlungen an den Fonds als Betriebsausgaben mit der Zahlung absetzen. Die späteren Zahlungen des Pensionsfonds an den Arbeitnehmer sind nur in Höhe eines Ertragsanteils (abhängig vom Alter des Arbeitnehmers bei Rentenbeginn) steuerpflichtig. Es gibt aber folgende Sonderregelungen:
Die Leistungen an den Pensionsfonds sind lohnsteuerfrei, wenn dafür der Arbeitgeber den Antrag stellt, seinen Betriebsausgabenabzug auf zehn Jahre zu verteilen. In diesem Fall sind die späteren Rentenzahlungen aus dem Pensionsfonds beim Arbeitgeber in voller Höhe steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Die Finanzverwaltung hat zu Einzelheiten der Regelung Stellung genommen.

Warum zum Anwalt mit steuerlichen Fragen, dafür gibt es doch den Steuerberater!?

Ob Steuerberater oder Anwalt, jeder dieser Personen hat seinen speziellen Aufgabenkreis und in einigen Fällen überschneiden sie sich.

Wir z.B. kümmern uns um die rechtlichen Belange vor und nach Gründung einer Gesellschaft mitsamt arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und eventuell auch urheberrechtlichen Problemen oder um erbrechtliche Beratung mit allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Dafür sind die meisten Steuerberater nicht ausgebildet und haben andere Dinge in ihren Vordergrund gestellt.

Wir begleiten Sie bei Problemen mit dem Finanzamt oder noch besser bevor Sie Probleme haben! Genauso halten wir es bei Finanzgesprächen mit Ihrer Bank. Wir bereiten diese mit Ihnen vor und führen das Gespräch bei Bedarf mit Ihnen vor Ort.

Wann gründe ich eine Gesellschaft, was habe ich zu beachten? Wie gründe ich eine Stiftung und welche Vorteile hat sie?

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Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat. Wir haben von Montag bis Freitag zwischen 8.30 - 12.30 Uhr und von 14.30 - 18.30 Uhr geöffnet, außer Mittwoch- und Freitagnachmittags.

 
Stand Juni 2010
verantwortlich: Uwe Thater