Neue
Zeiten für Scheckzahler
Seit dem 1.1.2007 müssen Schecks drei Tage früher bei der
Finanzkasse vorliegen als bisher. Durch das Jahressteuergesetz 2007
gilt der Scheck als erst drei Tage nach Eingang als entrichtet, anderenfalls
fallen Säumniszuschläge an. Also muss ein Scheck bereits am
27.04. eingereicht werden, damit er am 30.04. gutgeschrieben wird. Nur
bei Teilnahme am Lastschriftverfahren ist man vor Säumniszuschlägen
gefeit, da dann die Finanzkasse das Risiko trägt.
Basis-/Rürup-Rente für Selbstständige verbessert
Das Jahressteuergesetz 2007 sieht Verbesserungen bei der steuerlichen
Absetzbarkeit in der steuerlich geförderten Altersvorsorge vor.
Durch die Günstigerprüfung zwischen den Abzugsbetrag nach
altem und neuem Recht sollen bis zum Jahre 2019 steuerliche Schlechterstellungen
vermieden werden.
Gebühren bei Erteilung von verbindlichen Auskünften beim Finanzamt
Mit dem Jahresteuergesetz 2007 wurde die Einführung von Gebühren
bei den verbindlichen Auskünften beschlossen. Dies gilt nicht für
allgemeine Auskünfte, sondern nur für Auskünfte nach
dem schriftlichen Verfahren für "verbindliche Auskünfte".
Die Höhe bestimmt sich nach dem Gerichtskostengesetz, wobei ein
Mindestgegenstandswert von € 5.000,- gilt.
Ein-Prozent-Regelung bei Kfz
Der BFH bestätigte Urteile, nach dem der Beweis des ersten Anscheins
für eine auch private Nutzung eines Dienstfahrzeuges spreche. Der
Anscheinsbeweis kann dann durch Darlegung eines anderen Geschehensablaufes
widerlegt werden. Dafür kann z.B. auch ein Verbot des Arbeitgebers
sprechen, das Fahrzeug privat zu nutzen.
Entfernungspausschale
Ab dem 1.1.2007 gibt es für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
bzw. Betrieb nur noch ab dem 21. Kilometer die Entfernungspauschale
(0,30 € je Entfernungskilometer) Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich
unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel abzusetzen, höhere
Kosten als die Pauschale sind in der Regel nicht absetzbar. Der Höchstbetrag
der Entfernungspauschale von € 4.500,- pro Jahr greift nicht ein
bei der Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens.
Änderungen bei den Sozialversicherungsgrenzen
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze
in den alten Bundesländern unverändert € 5.250,-, in
den neuen Bundesländern € 4.550,-. Die Beitragsbemessungsgrenze
in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich in allen
Bundesländern € 3.562,50. Die Versicherungspflichtgrenze in
der Krankenversicherung beträgt € 3.975 bzw. bei Arbeitnehmern,
die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Entgeltgrenze privat
krankenversichert waren, € 3.562,50.
Der Beitragssatz
in der Arbeitslosenversicherung von bisher 6,5 % wurde ab 2007 kurzfristig
auf 4,2 % gesenkt, statt wie zunächst vorgesehen nur auf 4,5 %.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt dagegen von 19,5 % 19,9
%. Sogenannte Minijobber, die vollwertige Ansprüche aus der Rentenversicherung
erwerben möchten und deshalb auf die Versicherungsfreiheit verzichten,
müssen daher anstelle des Eigenanteils von bisher 4,5 % nun 4,9
% des Arbeitsentgelts bezahlen, bei Mini-Jobbern in Privathaushalten
sind es nun 14,9 %
Elterngeld
für ab 2007 geborene Kinder
Eltern, die ihre Berufstätigkeit zur Betreuung eines Kindes unterbrechen
oder auf höchstens 30 Wochenstunden verringern, wird als Einkommensersatzleistung
ein Betrag in Höhe von 67% des vorherigen Nettoeinkommens des betreuenden
Elternteils bis max. € 1.800,- pro Monat gezahlt. Er ersetzt das
bisherige Erziehungsgeld. Das Elterngeld wird Eltern gezahlt, deren
Kind ab dem 1. 01.2007 geboren wird. Für ältere Kinder wird
ggf. das bisherige Erziehungsgeld weitergezahlt.
Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/-männer,
Arbeitslose oder Studierende erhalten ein Mindestelterngeld von €
300,-, das nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird.
Für Elternteile mit Einkommen unterhalb von € 1.000,- erhöht
sich der Prozentsatz des Einkommensersatz schrittweise von 67% auf bis
zu 100%.
Das Elterngeld wird bis zu 12 Monate gezahlt. Es kann um zwei sogenannte
Partnermonate verlängert werden, sofern auch der zweite Elternteil
mindestens für diese beiden Monate die sog. Elternzeit in Anspruch
nimmt.
Umsatzsteuererhöhung 2007 - Dauerverträge sind anzupassen
Soweit bei Dauerleistungen wie Miet- oder Wartungsverträge der
Vertrag als Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke gilt, ist der
Vertrag an den ab 1.1.2007 geltenden Steuersatz von 19% anzupassen.
Der geänderte Verrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzuges
dann alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten (also Steuernummer
oder Ust-IdNr., Rechnungsnummer, ggf einmalige Objekt- oder Mieternummer).
Die bisherige Übergangsregelung entfällt ab jetzt.
Übergang
von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds
Seit 2002 können Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern eine Pension
zugesagt haben, ihre Verpflichtungen aus der Pensionszusage auf einen
rechtlich selbständigen Pensionsfonds übertragen. Die Übertragung
der Verpflichtung auf diesen Fonds ist lohnsteuerpflichtig, da der Arbeitnehmer
einen selbständigen Anspruch gegenüber dem Pensionsfonds erwirbt.
Der Arbeitgeber kann seine Zahlungen an den Fonds als Betriebsausgaben
mit der Zahlung absetzen. Die späteren Zahlungen des Pensionsfonds
an den Arbeitnehmer sind nur in Höhe eines Ertragsanteils (abhängig
vom Alter des Arbeitnehmers bei Rentenbeginn) steuerpflichtig. Es gibt
aber folgende Sonderregelungen:
Die Leistungen an den Pensionsfonds sind lohnsteuerfrei, wenn dafür
der Arbeitgeber den Antrag stellt, seinen Betriebsausgabenabzug auf
zehn Jahre zu verteilen. In diesem Fall sind die späteren Rentenzahlungen
aus dem Pensionsfonds beim Arbeitgeber in voller Höhe steuerpflichtig
(nachgelagerte Besteuerung). Die Finanzverwaltung hat zu Einzelheiten
der Regelung Stellung genommen.
Warum
zum Anwalt mit steuerlichen Fragen, dafür gibt es doch den Steuerberater!?
Ob Steuerberater
oder Anwalt, jeder dieser Personen hat seinen speziellen Aufgabenkreis
und in einigen Fällen überschneiden sie sich.
Wir z.B.
kümmern uns um die rechtlichen Belange vor und nach Gründung
einer Gesellschaft mitsamt arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen
und eventuell auch urheberrechtlichen Problemen oder um erbrechtliche
Beratung mit allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.
Dafür
sind die meisten Steuerberater nicht ausgebildet und haben andere Dinge
in ihren Vordergrund gestellt.
Wir begleiten
Sie bei Problemen mit dem Finanzamt oder noch besser bevor Sie Probleme
haben! Genauso halten wir es bei Finanzgesprächen mit Ihrer Bank.
Wir bereiten diese mit Ihnen vor und führen das Gespräch bei
Bedarf mit Ihnen vor Ort.
Wann gründe
ich eine Gesellschaft, was habe ich zu beachten? Wie gründe ich
eine Stiftung und welche Vorteile hat sie?
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