Rechtsanwalt
Abmahnungen

Sowohl bei Ebay als auch im Internet allgemein wird durch einige Firmen immer mehr abgemahnt. Als nächste Abmahnwelle könnte die neue, durch Europa iniziierte Dienstleistungsverordnung dienen. Für Dienstleistern werden die Informationsvorschriften nochmals verschärft. Der Aufwand für Unternehmen wird steigen.

Es wird aber wohl zu weiteren Abmahnwellen kommen, da viele Personen nicht wissen wogegen Sie alles verstoßen können, wenn sie am Internet-Geschäftsverkehr teilnehmen.

Hier einige Tipps:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, überprüfen Sie bei der IHK, ob der Abmahner bereits als Serienabmahner bekannt ist. Sind die Formalien einer Abmahnung eingehalten, wie z.B. der Abmahnende muss erkennbar sein, er muss eine Frist gesetzt haben bis zu der gerichtliche Schritte angedroht werden und ob dieser überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist?

Beschäftigen Sie sich mit dem Inhalt der Abmahnung, ist der vorgeworfene Verstoss berechtigt? Entspricht er also den Tatsachen und dann muss dies natürlich auch einen Rechtsverstoss bedeuten.

Die Abmahnung beinhaltet normalerweise eine Unterlassungserklärung und eine Kostennote. Auch wenn Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen wollen, überprüfen Sie oder noch besser lassen Sie die Kostennote auf Richtigkeit überprüfen.

  Für Schuldner und Gläubiger:Mehr Versteigerungen im Internet

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden. Die wirksame Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils oder eines anderen Zahlungstitels ist nicht nur im Interesse des Gläubigers. Gerade für den Schuldner ist es sehr wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen.

 
Stand Juni 2010
verantwortlich: Uwe Thater