Rechtsanwalt

DienstleistungsVerordnung ab 18.Mai 2010

Die neue Dienstleistungsverordnung gilt ab dem 18.05.2010. Genauer heißt diese in gutem Beamtendeutsch: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer.

Wichtig ist hierbei der § 2 "Stets zur Verfügung zu stellende Informationen".
Der Dienstleistungserbringer muss vor Vertragsunterzeichnung etliche Informationen bereitstellen.

Weiterhin § 3 "Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen" und § 4 "Erforderliche Preisangaben".

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 146 II 1 der Gewerbeordnung geahndet werden kann, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt.

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Stand Juni 2010
verantwortlich: Uwe Thater