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Die neue Dienstleistungsverordnung gilt ab dem 18.05.2010. Genauer heißt diese in gutem Beamtendeutsch: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer. Wichtig ist hierbei
der § 2 "Stets zur Verfügung zu stellende Informationen".
Weiterhin § 3 "Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen" und § 4 "Erforderliche Preisangaben". Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 146 II 1 der Gewerbeordnung geahndet werden kann, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. |
Welche Gesellschaftsform ist die richtige für eine Existenzgründung? Mehr unter der Rubrik Gesellschaftsrecht
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| Stand
Juni 2010
verantwortlich:
Uwe Thater
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